Bis zu 70 Prozent Zuschuss. Wenn die Reihenfolge stimmt.
Wir berechnen Ihren Anspruch nach KfW 458, erstellen die Bestätigung zum Antrag und reichen ein. Montiert wird erst, wenn die Zusage vorliegt — sonst entfällt der Anspruch.
Wie viel Förderung ist für Sie drin?
Vier Fragen genügen für eine erste Einschätzung. Verbindlich wird es nach der Prüfung Ihres konkreten Vorhabens.
Kurz gefasst: Die KfW fördert den Heizungstausch im Bestand mit 30 Prozent Grundförderung. Dazu kommen 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer funktionstüchtigen Heizung und bis zu 40 Prozent Einkommensbonus. Der Deckel liegt bei 70 Prozent, in Ausnahmefällen bei 80 Prozent.
So setzt sich die Förderung zusammen
| Baustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Bestandsgebäude, mindestens 5 Jahre alt |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Austausch einer funktionstüchtigen alten Heizung, nur Selbstnutzer |
| Einkommensbonus | 40 / 30 / 10 % | Zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €, nur Selbstnutzer |
| Höchstgrenze | 70 % | Regulär — 80 % nur mit vollem Einkommensbonus |
| Förderfähige Kosten | 28.000 € | Erste Wohneinheit |
Der Fehler, der die gesamte Förderung kostet
Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt und die Zusage abgewartet werden. Wer die Heizung montieren lässt, bevor die KfW zugestimmt hat, verliert den Anspruch vollständig — auch dann, wenn alle inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt wären.
Das ist der häufigste Fehler beim Heizungstausch, und er lässt sich nachträglich nicht heilen. Wir planen die Reihenfolge deshalb fest in den Ablauf ein.
Warum Warten teuer wird
Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent gilt nur für den Austausch einer noch funktionierenden Anlage. Wer wartet, bis der Kessel ausfällt, verliert diesen Anteil — bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten sind das rund 4.500 Euro.
Hinzu kommt: Die Bonushöhen sinken schrittweise. Frühere Regelungen sahen einen höheren Klimabonus vor, der bereits reduziert wurde. Ratgeber im Netz sind an dieser Stelle häufig veraltet.
Wie wir den Antrag abwickeln
- Anspruch berechnen — Grundförderung plus zutreffende Boni
- Bestätigung zum Antrag — erstellen wir als Fachunternehmen
- Einreichung bei der KfW — vor Auftragsvergabe
- Zusage abwarten — erst danach beginnt die Montage
- Nachweise nach Fertigstellung — inklusive Abgleichprotokoll
Die genannten Werte entsprechen dem Stand vom 21. Juli 2026. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig; die Bonushöhen werden schrittweise angepasst. Verbindlich sind allein die Bedingungen der KfW zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung. Wir prüfen den aktuellen Stand vor jeder Einreichung.
Fragen zur Heizungsförderung
Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung?
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten; mit Zuschlägen sind bis zu 70 Prozent möglich, in Ausnahmefällen 80 Prozent. Für die erste Wohneinheit werden höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 19.600 Euro beziehungsweise 22.400 Euro bei vollem Einkommensbonus.
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
Ein Zuschlag von 16 Prozent für den Austausch einer noch funktionstüchtigen alten Heizung. Wer wartet, bis die alte Anlage defekt ist, verliert diesen Bonus. Das ist der wirtschaftlich wichtigste Grund, den Tausch nicht bis zum Ausfall aufzuschieben.
Wie funktioniert der Einkommensbonus?
Er beträgt 40, 30 oder 10 Prozent, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro. Der Bonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer. Nachgewiesen wird er über den Einkommensteuerbescheid.
Gilt die Förderung auch für vermietete Wohnungen?
Ja, aber nur die Grundförderung von 30 Prozent. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.
Wird ein Neubau gefördert?
Nein. Das Programm 458 gilt ausschließlich für Bestandsgebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind. Für Neubauten existieren andere Förderprogramme mit eigenen Anforderungen — sprechen Sie uns dazu an.
Wann darf ich mit den Arbeiten beginnen?
Erst nachdem die Förderzusage der KfW vorliegt. Wer vorher beginnt, verliert den Anspruch vollständig. Das ist der häufigste und teuerste Fehler beim Heizungstausch — und er lässt sich nachträglich nicht heilen.
Übernehmen Sie den Antrag?
Ja. Wir berechnen den Anspruch, erstellen die Bestätigung zum Antrag und reichen bei der KfW ein. Nach Fertigstellung liefern wir außerdem die Nachweise inklusive Protokoll des hydraulischen Abgleichs.
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